Es ermöglicht Fahranfängern, mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen.
Die Prüflinge können mit 16½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach der
bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung. Die können die frisch gebackenen Autofahrer dann am 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen EU-Führerschein eintauschen.

Wer den Führerschein ab 17 besitzt, der darf aber nur unter bestimmten
Bedingungen
selbst ans Steuer:

  • Es muss immer eine Begleitperson mitfahren
  • Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein
  • Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen
  • Die Begleitperson darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister besitzen
  • Die Begleitperson muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden.
  • Die Begleitperson muss weniger als 0,5 Promille haben.
  • Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur in Deutschland, im Ausland darf nicht damit gefahren werden.