Seit dem
1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter
einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die
Leermasse des Pkw, Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des
Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der
Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t. Die ehemalige Klasse 3
erlaubt das Ziehen aller einachsigen Anhänger, auch Tandemachsen.
Voraussetzung:
- Lichtbild
- Sehtest
- Nachweis über Tag und Ort der
Geburt
- Vorbesitz: B
- Ausbildung: Praxis
- Prüfung: Praktische Prüfung